425 C 5954/11•Amtsgericht Dortmund, 2014-01-07, 425 C 5954/11
Amtsgericht Dortmund, 2014-01-07, 425 C 5954/11
425 C 5954/11Gericht erster Instanz07.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 5954/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-07
Aktenzeichen: 425 C 5954/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0107.425C5954.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 360,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.8.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 70% und die Beklagte zu 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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