Amtsgericht Dortmund, 2014-01-07, 425 C 3238/11

425 C 3238/11Gericht erster Instanz07.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 3238/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-07

Aktenzeichen: 425 C 3238/11

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0107.425C3238.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 425 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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