Amtsgericht Dortmund, 2014-01-06, 102 F 3417/13

102 F 3417/13Gericht erster Instanz06.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 102 F 3417/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-06

Aktenzeichen: 102 F 3417/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0106.102F3417.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 102 F

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen und Vermögen per 01.05.2013 zu erteilen und durch nachfolgende Belege nachzuweisen:

  • Vorlage der steuerlichen Gewinnermittlungsunterlagen der Jahre 2010 bis 2012 (Einnahme-Überschuss-Rechnung(GuV etc.),
  • hilfsweise:

der Jahre 2009 bis 2011

Steuerbescheide der Jahre 2009 bis 2011 nebst sämtlicher Anlagen sowie die dazugehörigen Steuererklärungen nebst sämtlicher Anlagen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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