102 F 3417/13•Amtsgericht Dortmund, 2014-01-06, 102 F 3417/13
Amtsgericht Dortmund, 2014-01-06, 102 F 3417/13
102 F 3417/13Gericht erster Instanz06.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 102 F 3417/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-06
Aktenzeichen: 102 F 3417/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0106.102F3417.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 102 F
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen und Vermögen per 01.05.2013 zu erteilen und durch nachfolgende Belege nachzuweisen:
- Vorlage der steuerlichen Gewinnermittlungsunterlagen der Jahre 2010 bis 2012 (Einnahme-Überschuss-Rechnung(GuV etc.),
- hilfsweise:
der Jahre 2009 bis 2011
Steuerbescheide der Jahre 2009 bis 2011 nebst sämtlicher Anlagen sowie die dazugehörigen Steuererklärungen nebst sämtlicher Anlagen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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