435 C 1661/13•Amtsgericht Dortmund, 2013-08-15, 435 C 1661/13
Amtsgericht Dortmund, 2013-08-15, 435 C 1661/13
435 C 1661/13Gericht erster Instanz15.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 435 C 1661/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-15
Aktenzeichen: 435 C 1661/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0815.435C1661.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 435 C
Tenor
Die Klage gegen die Beklagte zu 1.) ist mangels örtlicher Zuständigkeit des angerufenen Gerichts unzulässig.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
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