435 C 1010/13•Amtsgericht Dortmund, 2013-08-01, 435 C 1010/13
Amtsgericht Dortmund, 2013-08-01, 435 C 1010/13
435 C 1010/13Gericht erster Instanz01.08.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 435 C 1010/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-01
Aktenzeichen: 435 C 1010/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0801.435C1010.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 435 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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