406 C 5955/12•Amtsgericht Dortmund, 2013-07-15, 406 C 5955/12
Amtsgericht Dortmund, 2013-07-15, 406 C 5955/12
406 C 5955/12Gericht erster Instanz15.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 406 C 5955/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-15
Aktenzeichen: 406 C 5955/12
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0715.406C5955.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 406 C
Tenor
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- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.877,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 02.08.2012 zu zahlen.
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- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von Kosten des Sachverständigen Y aus der Rechnung vom 04.04.2012 in Höhe von 661,40 Euro freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 87 %.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Im Übrigen bleibt ihm nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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