421 C 1142/13•Amtsgericht Dortmund, 2013-07-08, 421 C 1142/13
Amtsgericht Dortmund, 2013-07-08, 421 C 1142/13
421 C 1142/13Gericht erster Instanz08.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 421 C 1142/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-08
Aktenzeichen: 421 C 1142/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0708.421C1142.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 421 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.