427 C 757/13•Amtsgericht Dortmund, 2013-05-08, 427 C 757/13
Amtsgericht Dortmund, 2013-05-08, 427 C 757/13
427 C 757/13Gericht erster Instanz08.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 427 C 757/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 427 C 757/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0508.427C757.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 427 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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