Amtsgericht Dortmund, 2013-04-12, 417 C 9431/12

417 C 9431/12Gericht erster Instanz12.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 417 C 9431/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-12

Aktenzeichen: 417 C 9431/12

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0412.417C9431.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 417 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.117,65 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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