Amtsgericht Dortmund, 2013-02-14, 422 C 10723/11

422 C 10723/11Gericht erster Instanz14.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 422 C 10723/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-14

Aktenzeichen: 422 C 10723/11

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0214.422C10723.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 422 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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