Amtsgericht Dortmund, 2013-01-25, 116 F 1130/12

116 F 1130/12Gericht erster Instanz25.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 116 F 1130/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-25

Aktenzeichen: 116 F 1130/12

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2013:0125.116F1130.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 116 F

Tenor

1.)

Die am 10. April 1998 vor dem Standesamt der Gemeinde Leogang/Österreich zur Heiratsregister-Nummer: X/XXXX geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

2.)

Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.

3.)

Der Antrag im Ehegattenunterhaltsverbundverfahren vom 13. Juli 2012 wird abgewiesen.

4.)

Der Antrag im Zugewinnausgleichsverbundverfahren vom 13. Juli 2012 wird

abgewiesen.

5.)

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.