435 C 1926/12•Amtsgericht Dortmund, 2012-11-15, 435 C 1926/12
Amtsgericht Dortmund, 2012-11-15, 435 C 1926/12
435 C 1926/12Gericht erster Instanz15.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 435 C 1926/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-15
Aktenzeichen: 435 C 1926/12
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:1115.435C1926.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 435 C
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.