405 C 5828/11•Amtsgericht Dortmund, 2012-04-26, 405 C 5828/11
Amtsgericht Dortmund, 2012-04-26, 405 C 5828/11
405 C 5828/11Gericht erster Instanz26.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 405 C 5828/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: 405 C 5828/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0426.405C5828.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 405 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 200,00 Euro sowie 46,41 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten jeweils nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.05.2011 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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