425 C 2424/11•Amtsgericht Dortmund, 2012-04-03, 425 C 2424/11
Amtsgericht Dortmund, 2012-04-03, 425 C 2424/11
425 C 2424/11Gericht erster Instanz03.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 2424/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-03
Aktenzeichen: 425 C 2424/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2012:0403.425C2424.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 175,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 07.12.2010 zu zahlen.
Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung der Rechtsanwälte Fricke und Nunnemann in Höhe von 46,41 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90% und die Beklagten zu 10%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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