Amtsgericht Dortmund, 2011-12-30, 409 C 10246/10

409 C 10246/10Gericht erster Instanz30.12.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 409 C 10246/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-30

Aktenzeichen: 409 C 10246/10

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:1230.409C10246.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 409 C

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 405,96 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2010 zu zahlen Zug um Zug gegen die Verpflichtungserklärung des Klägers, 405,96 € der Beklagten zu erstatten.

  2. Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

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