409 C 10246/10•Amtsgericht Dortmund, 2011-12-30, 409 C 10246/10
Amtsgericht Dortmund, 2011-12-30, 409 C 10246/10
409 C 10246/10Gericht erster Instanz30.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 409 C 10246/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-30
Aktenzeichen: 409 C 10246/10
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:1230.409C10246.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 409 C
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 405,96 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2010 zu zahlen Zug um Zug gegen die Verpflichtungserklärung des Klägers, 405,96 € der Beklagten zu erstatten.
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Die Kosten des Rechtstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Berufung wird zugelassen.
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