411 C 3364/11•Amtsgericht Dortmund, 2011-10-12, 411 C 3364/11
Amtsgericht Dortmund, 2011-10-12, 411 C 3364/11
411 C 3364/11Gericht erster Instanz12.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 411 C 3364/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-12
Aktenzeichen: 411 C 3364/11
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:1012.411C3364.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwalt Grebe aus Dortmund ratenfreie Prozesskostenhilfe ab Antragsstellung vom 21.09.2011 bewilligt.
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