Amtsgericht Dortmund, 2011-06-21, 405 C 1913/11

405 C 1913/11Gericht erster Instanz21.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 405 C 1913/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-21

Aktenzeichen: 405 C 1913/11

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2011:0621.405C1913.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 405 C

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 109,20 Euro nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2011 sowie vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 46,41 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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