421 C 12030/08•Amtsgericht Dortmund, 2009-03-25, 421 C 12030/08
Amtsgericht Dortmund, 2009-03-25, 421 C 12030/08
421 C 12030/08Gericht erster Instanz25.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 421 C 12030/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-25
Aktenzeichen: 421 C 12030/08
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2009:0325.421C12030.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.133,17 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
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