Amtsgericht Dortmund, 2009-03-25, 421 C 12030/08

421 C 12030/08Gericht erster Instanz25.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 421 C 12030/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-25

Aktenzeichen: 421 C 12030/08

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2009:0325.421C12030.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.133,17 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

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