Amtsgericht Dortmund, 2008-11-04, 425 C 4180/08

425 C 4180/08Gericht erster Instanz04.11.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 425 C 4180/08 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-04

Aktenzeichen: 425 C 4180/08

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:1104.425C4180.08.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens insgesamt trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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