Amtsgericht Dortmund, 2008-09-24, 421 C 9664/07

421 C 9664/07Gericht erster Instanz24.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 421 C 9664/07 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-24

Aktenzeichen: 421 C 9664/07

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:0924.421C9664.07.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.178,96 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 88 % und dem Kläger zu 12 % auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird für den Kläger nicht zugelassen.

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