421 C 9664/07•Amtsgericht Dortmund, 2008-09-24, 421 C 9664/07
Amtsgericht Dortmund, 2008-09-24, 421 C 9664/07
421 C 9664/07Gericht erster Instanz24.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 421 C 9664/07 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-24
Aktenzeichen: 421 C 9664/07
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:0924.421C9664.07.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.178,96 € nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 88 % und dem Kläger zu 12 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
Die Berufung wird für den Kläger nicht zugelassen.
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