271 M 002/08•Amtsgericht Dortmund, 2008-09-24, 271 M 002/08
Amtsgericht Dortmund, 2008-09-24, 271 M 002/08
271 M 002/08Gericht erster Instanz24.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 271 M 002/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-24
Aktenzeichen: 271 M 002/08
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:0924.271M002.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vollstreckungsgericht
Normen: § 765 a ZPO, § 570 Abs. 3 ZPO, § 93 ZVG
Tenor
In dem Verfahren zur Zwangsversteigerung
eines Erbbaurechts in Dortmund-Lütgendortmund
Grundbuchbezeichnung:
Erbbaugrundbuch von Dortmund Blatt X
Lfd.-Nr.: 1
Erbbaurecht, eingetragen auf dem im Grundbuch von Dortmund Blatt Y lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücks: G1, Flur X, Flurstück X, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, [P-Straße], Größe: X qm, eingetragen in Abteilung II Nr. 1 für die Dauer von 99 Jahren seit dem Tage der Eintragung.
Eigentümerin des belasteten Grundstücks ist die Stadtgemeinde D
Erbbauberechtigter: E
wird der Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) auf Gewährung von Räumungsschutz gemäß § 765 a ZPO vom 29.08.2008 kostenpflichtig zurückgewiesen.
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