420 C 3521/08•Amtsgericht Dortmund, 2008-06-24, 420 C 3521/08
Amtsgericht Dortmund, 2008-06-24, 420 C 3521/08
420 C 3521/08Gericht erster Instanz24.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 420 C 3521/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 420 C 3521/08
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:0624.420C3521.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO).
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