433 C 10580/07•Amtsgericht Dortmund, 2008-03-31, 433 C 10580/07
Amtsgericht Dortmund, 2008-03-31, 433 C 10580/07
433 C 10580/07Gericht erster Instanz31.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 433 C 10580/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-31
Aktenzeichen: 433 C 10580/07
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2008:0331.433C10580.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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