435 C 11189/06•Amtsgericht Dortmund, 2007-02-02, 435 C 11189/06
Amtsgericht Dortmund, 2007-02-02, 435 C 11189/06
435 C 11189/06Gericht erster Instanz02.02.2007
Regest
Fiktive Schadensabrechnung bei Verkehrsunfall: Geschädigter muss Kürzung der sachverständig angenommenen Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten und UPE-Aufschlag nicht hinnehmen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 435 C 11189/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-02-02
Aktenzeichen: 435 C 11189/06
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2007:0202.435C11189.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: § 249 BGB
Leitsätze
Fiktive Schadensabrechnung bei Verkehrsunfall:
Geschädigter muss Kürzung der sachverständig angenommenen Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten und UPE-Aufschlag nicht hinnehmen.
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 298,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten zu 87 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils an-dere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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