Amtsgericht Dortmund, 2007-02-02, 435 C 11189/06

435 C 11189/06Gericht erster Instanz02.02.2007

Regest

Fiktive Schadensabrechnung bei Verkehrsunfall: Geschädigter muss Kürzung der sachverständig angenommenen Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten und UPE-Aufschlag nicht hinnehmen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 435 C 11189/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-02

Aktenzeichen: 435 C 11189/06

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2007:0202.435C11189.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 249 BGB

Leitsätze

Fiktive Schadensabrechnung bei Verkehrsunfall:

Geschädigter muss Kürzung der sachverständig angenommenen Stundenverrechnungssätze, Lackierkosten und UPE-Aufschlag nicht hinnehmen.

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 298,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils an-dere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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