Amtsgericht Dortmund, 2006-12-06, 424 C 9582/06

424 C 9582/06Gericht erster Instanz06.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 424 C 9582/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-06

Aktenzeichen: 424 C 9582/06

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2006:1206.424C9582.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Genossenschaftsanteil der Klägerin an dem Spar- und Bauverein eG Dortmund in Höhe von 1.278,00 € nicht durch die Beklagte verwertet werden darf, da dieser nicht Bestandteil der Insolvenzmasse ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € abzuwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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