Amtsgericht Dortmund, 2005-07-11, 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05

73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05Gericht erster Instanz11.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-11

Aktenzeichen: 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2005:0711.73LS163JS64.04.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gemeinschaftlicher Giftbeibringung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Kosten und Auslagen trägt der Angeklagte.

Straftaten gemäß §§ 330 a I, V, 52 StGB, 41 I Nr. 13, 42 SprengG

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