Amtsgericht Dortmund, 2004-09-22, 174 F 226/04

174 F 226/04Gericht erster Instanz22.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 174 F 226/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-22

Aktenzeichen: 174 F 226/04

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2004:0922.174F226.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 174

Tenor

Die am 31. August 2001 vor dem Standesbeamten des Standesamtes

L geschlossene und unter Nr. XX eingetragene Ehe der Parteien

wird geschieden.

Das Sorgerecht für das Kind T-Z, geboren am 25. April 2002, bleibt beiden Eltern übertragen, jedoch wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter allein übertragen.

Umgang für T-Z soll nach einer Anordnung des Jugendamtes Dortmund erfolgen.

Die Regelung des Versorgungsausgleichs wird genehmigt, er findet nicht statt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

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