125 C 1426/03•Amtsgericht Dortmund, 2004-06-22, 125 C 1426/03
Amtsgericht Dortmund, 2004-06-22, 125 C 1426/03
125 C 1426/03Gericht erster Instanz22.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 125 C 1426/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-22
Aktenzeichen: 125 C 1426/03
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2004:0622.125C1426.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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