125 C 9966/03•Amtsgericht Dortmund, 2003-12-02, 125 C 9966/03
Amtsgericht Dortmund, 2003-12-02, 125 C 9966/03
125 C 9966/03Gericht erster Instanz02.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 125 C 9966/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-02
Aktenzeichen: 125 C 9966/03
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2003:1202.125C9966.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 125
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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