Amtsgericht Dortmund, 2003-04-29, 125 C 9372/02

125 C 9372/02Gericht erster Instanz29.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 125 C 9372/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-29

Aktenzeichen: 125 C 9372/02

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2003:0429.125C9372.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 125 C

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,-€ nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. 02. 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hohe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hohe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.