Amtsgericht Dortmund, 2003-03-26, 127 C 8948/02

127 C 8948/02Gericht erster Instanz26.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 127 C 8948/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-26

Aktenzeichen: 127 C 8948/02

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2003:0326.127C8948.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 125

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 516,40 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01. Mai 2002 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreck-bar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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