Amtsgericht Dortmund, 2001-02-15, 108 C 4328/00

108 C 4328/00Gericht erster Instanz15.02.2001

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 108 C 4328/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-15

Aktenzeichen: 108 C 4328/00

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2001:0215.108C4328.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 108

Tenor

Es wird festgestellt, daß die von der Beklagten am 14. November 1999 vorgenommenen Beitragserhöhungen im Tarif SG 100 zum.Vertrag mit der Versicherungsnummer01 über eine Zusatzversicherung stationärer Krankheitskosten unwirksam sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,00 DM abwenden, falls nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.