Amtsgericht Dortmund, 1998-02-26, 109 C 16019/97

109 C 16019/97Gericht erster Instanz26.02.1998

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 109 C 16019/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-02-26

Aktenzeichen: 109 C 16019/97

ECLI: ECLI:DE:AGDO:1998:0226.109C16019.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 106

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 DM abwenden, falls nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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