Amtsgericht Düren, 2023-04-03, 31 M 577/23

31 M 577/23Gericht erster Instanz03.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 31 M 577/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-03

Aktenzeichen: 31 M 577/23

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2023:0403.31M577.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zwangsvollstreckungssache

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird Obergerichtsvollzieher A. angewiesen, zu dem Vollstreckungsauftrag keine Geldempfangsvollmacht anzufordern.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

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