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31 M 577/23•Amtsgericht Düren, 2023-04-03, 31 M 577/23
31 M 577/23Gericht erster Instanz03.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-03
Aktenzeichen: 31 M 577/23
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2023:0403.31M577.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zwangsvollstreckungssache
Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird Obergerichtsvollzieher A. angewiesen, zu dem Vollstreckungsauftrag keine Geldempfangsvollmacht anzufordern.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
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