Amtsgericht Düren, 2020-04-09, 21 F 392/18

21 F 392/18Gericht erster Instanz09.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 21 F 392/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 21 F 392/18

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2020:0409.21F392.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 1666 BFB; § 1666a BGB

Tenor

Der Mutter wird im Hauptsacheverfahren die elterliche Sorge für K1 entzogen.

Es wird Vormundschaft angeordnet.

Als Vormund wird das Kreisjugendamt Düren, Bismarckstrasse 16, 52351 Düren bestellt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 6.000,00 EUR

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