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21 F 392/18•Amtsgericht Düren, 2020-04-09, 21 F 392/18
21 F 392/18Gericht erster Instanz09.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 21 F 392/18
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2020:0409.21F392.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1666 BFB; § 1666a BGB
Der Mutter wird im Hauptsacheverfahren die elterliche Sorge für K1 entzogen.
Es wird Vormundschaft angeordnet.
Als Vormund wird das Kreisjugendamt Düren, Bismarckstrasse 16, 52351 Düren bestellt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 6.000,00 EUR
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