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117 Ds-4 Js 51/18-584/18•Amtsgericht Düren, 2020-01-31, 117 Ds-4 Js 51/18-584/18
117 Ds-4 Js 51/18-584/18Gericht erster Instanz31.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 117 Ds-4 Js 51/18-584/18
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2020:0131.117DS4JS51.18.584.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 117 Ds
für Recht erkannt:
Die Angeklagte A 1 wird wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10€ verurteilt.
Die Angeklagte A 2 wird wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze zu je 10€ verurteilt.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.
-§ 113 I StGB-
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