10 Ds 288/12•Amtsgericht Düren, 2013-01-24, 10 Ds 288/12
Amtsgericht Düren, 2013-01-24, 10 Ds 288/12
10 Ds 288/12Gericht erster Instanz24.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düren — 10 Ds 288/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 10 Ds 288/12
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2013:0124.10DS288.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht - Jugendrichter- Düren
Tenor
Die Angeklagte F wird wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Geldstrafe von
30 Tagessätzen zu je 10,00 Euro kostenpflichtig verurteilt.
§§ 123, 242, 25 Abs. 2, 52 StGB
Der Angeklagte M wird wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Geldstrafe von
70 Tagessätzen zu je 10,00 Euro kostenpflichtig verurteilt.
§§ 123, 242, 25 Abs. 2, 52 StGB
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