Amtsgericht Düren, 2011-06-29, 44 C 117/11

44 C 117/11Gericht erster Instanz29.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 44 C 117/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-29

Aktenzeichen: 44 C 117/11

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2011:0629.44C117.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 44

Normen: BGB § 426; VVG § 28 Abs.2

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Uelzen vom 15.03.2011 – Aktenzeichen: 11-8323178-0-5 – wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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