44 C 117/11•Amtsgericht Düren, 2011-06-29, 44 C 117/11
Amtsgericht Düren, 2011-06-29, 44 C 117/11
44 C 117/11Gericht erster Instanz29.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düren — 44 C 117/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-29
Aktenzeichen: 44 C 117/11
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2011:0629.44C117.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 44
Normen: BGB § 426; VVG § 28 Abs.2
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Uelzen vom 15.03.2011 – Aktenzeichen: 11-8323178-0-5 – wird aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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