47 C 179/09•Amtsgericht Düren, 2009-11-04, 47 C 179/09
Amtsgericht Düren, 2009-11-04, 47 C 179/09
47 C 179/09Gericht erster Instanz04.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Düren — 47 C 179/09 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-04
Aktenzeichen: 47 C 179/09
ECLI: ECLI:DE:AGDN:2009:1104.47C179.09.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner v e r u r t e i l t ,
an die Klägerin 865,38 EURO nebst Zinsen in Höhe von
fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
nach § 247 BGB seit 10.04.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils
aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden,
wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leistet
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