Amtsgericht Düren, 2007-05-16, 45 C 113/07

45 C 113/07Gericht erster Instanz16.05.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Düren — 45 C 113/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-16

Aktenzeichen: 45 C 113/07

ECLI: ECLI:DE:AGDN:2007:0516.45C113.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 45

Normen: § 1 Abs. 1 S. 1 VVG, § 12 Abs. 1 II e AKB

Tenor

Die Klage wird a b g e w i e s e n .

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-

leistung in Höhe von 750,00 EURO abwenden, wenn nicht

die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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