Amtsgericht Dinslaken, 2024-01-12, 33 C 68/23

33 C 68/23Gericht erster Instanz12.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 33 C 68/23 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-12

Aktenzeichen: 33 C 68/23

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2024:0112.33C68.23.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 33 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem

Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages leistet.

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