Amtsgericht Dinslaken, 2022-12-22, 24 XVII 485/15

24 XVII 485/15Gericht erster Instanz22.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 24 XVII 485/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-22

Aktenzeichen: 24 XVII 485/15

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2022:1222.24XVII485.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24 XVII

Tenor

wird die Genehmigung der beantragten Zwangsbehandlung abgelehnt.

Zur Verfahrenspflegerin wird ...

bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Die Vergütung der berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegerin wird einschließlich

Auslagen auf 80,00 EUR festgesetzt.

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