Amtsgericht Dinslaken, 2021-04-22, 32 C 299/20

32 C 299/20Gericht erster Instanz22.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 32 C 299/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-22

Aktenzeichen: 32 C 299/20

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2021:0422.32C299.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32 C

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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