Amtsgericht Dinslaken, 2021-03-03, 24 485/15

24 485/15Gericht erster Instanz03.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 24 485/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-03

Aktenzeichen: 24 485/15

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2021:0303.24.485.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24 485/15

Tenor

wird längstens bis zum 14.04.2021 die ärztliche Behandlung gegen den Willen ... in der Einrichtung ... oder in einem anderen Krankenhaus genehmigt.

Die Genehmigung erfolgt zur Behandlung mit

1.)

a) Gabe von Benperidon (Gianimon) i.V. bis zu 4x4mg täglich und

b) Gabe von Diazepam i.V. bis zu 4x20mg täglich.

2.)

Durchführung einer Elektrokonvulsionstherapie (EKT) in 15 Sitzungen über einen Zeitraum von 5 Wochen (3x/Woche) und

3.) einer EKT-Erhaltungstherapie (1x/Woche).

4.)

Die Genehmigung umfasst die für die Durchführung der EKT notwendigen anästhesiologischen Maßnahmen, einschließlich der Anlage eines intravenösen Katheders, der Verabreichung der Narkotika, der Verabreichung von Sedativa, einem Muskelrelaxans und einem hoch potenten Schmerzmittel sowie die notwendige Intubation mit einem intratrachealen Tubus oder einer Larynxmaske, ggf. erforderliche Bedarfsmedikamente.

5.)

Zur Durchführung der Behandlung wird zudem die 7-Punkt-Fixierung der Betroffenen genehmigt.

Die Zwangsbehandlung ist ausschließlich vom Arzt durchzuführen und zu dokumentieren.

Zur Verfahrenspflegerin wird ... bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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