Amtsgericht Dinslaken, 2019-09-19, 30 C 97/17

30 C 97/17Gericht erster Instanz19.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 30 C 97/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-19

Aktenzeichen: 30 C 97/17

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2019:0919.30C97.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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