30 C 97/17•Amtsgericht Dinslaken, 2019-09-19, 30 C 97/17
Amtsgericht Dinslaken, 2019-09-19, 30 C 97/17
30 C 97/17Gericht erster Instanz19.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dinslaken — 30 C 97/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-19
Aktenzeichen: 30 C 97/17
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2019:0919.30C97.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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