3 Ds-111 Js 86/18-108/19•Amtsgericht Dinslaken, 2019-06-27, 3 Ds-111 Js 86/18-108/19
Amtsgericht Dinslaken, 2019-06-27, 3 Ds-111 Js 86/18-108/19
3 Ds-111 Js 86/18-108/19Gericht erster Instanz27.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dinslaken — 3 Ds-111 Js 86/18-108/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-27
Aktenzeichen: 3 Ds-111 Js 86/18-108/19
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2019:0627.3DS111JS86.18.108.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3 Ds
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 2, 53, 56 StGB.
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