Amtsgericht Dinslaken, 2018-10-10, 30 C 180/17

30 C 180/17Gericht erster Instanz10.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 30 C 180/17 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-10

Aktenzeichen: 30 C 180/17

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2018:1010.30C180.17.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 30 C

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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