37 C 84/14•Amtsgericht Dinslaken, 2016-10-05, 37 C 84/14
Amtsgericht Dinslaken, 2016-10-05, 37 C 84/14
37 C 84/14Gericht erster Instanz05.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dinslaken — 37 C 84/14 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-05
Aktenzeichen: 37 C 84/14
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2016:1005.37C84.14.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 2/3, der Beklagte zu 1) zu 1/3. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt der Kläger. Im Übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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