19 F 293/13•Amtsgericht Dinslaken, 2015-11-18, 19 F 293/13
Amtsgericht Dinslaken, 2015-11-18, 19 F 293/13
19 F 293/13Gericht erster Instanz18.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dinslaken — 19 F 293/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-18
Aktenzeichen: 19 F 293/13
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2015:1118.19F293.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19 F
Tenor
Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind … allein übertragen. Im Übrigen wird der Antrag der Kindesmutter zurückgewiesen.
Den Kindeseltern wird die Gesundheitsfürsorge für das gemeinsame Kind …, entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zum Ergänzungspfleger wird bestellt: …
Zum Umgangspfleger für die gemeinsamen Kinder wird bestellt: …
Die Bestellung zum Umgangspfleger wird bis zum 31.12.2016 befristet.
Die Gerichtskosten haben die Kindeseltern je zur Hälfte zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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