Amtsgericht Dinslaken, 2005-01-12, 34 C 231/04

34 C 231/04Gericht erster Instanz12.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dinslaken — 34 C 231/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-12

Aktenzeichen: 34 C 231/04

ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2005:0112.34C231.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Abteilung

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin

421,57 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2004

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner

58 % und die Klägerin 42 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweiligen Gegenpartei durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden

Betrages abwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vorher Sicherheit

in entsprechender Höhe leistet.

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