34 C 231/04•Amtsgericht Dinslaken, 2005-01-12, 34 C 231/04
Amtsgericht Dinslaken, 2005-01-12, 34 C 231/04
34 C 231/04Gericht erster Instanz12.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dinslaken — 34 C 231/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-12
Aktenzeichen: 34 C 231/04
ECLI: ECLI:DE:AGDIN:2005:0112.34C231.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Abteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin
421,57 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2004
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner
58 % und die Klägerin 42 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweiligen Gegenpartei durch
Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages abwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vorher Sicherheit
in entsprechender Höhe leistet.
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